- 1:Anmelden.
- 2:Startseite.
- 3:Allgemeine Informationen.
- 4:Unternehmensgründung
- 4.1:Information.
- 4.2:Beratung.
- 4.3:Betrieblicher Versicherungsschutz.
- 4.4:Einstellung und Beschäftigung.
- 4.5:Gewerbeanmeldung.
- 4.6:Gründung.
- 4.7:Handelsregister.
- 4.8:Immobilien.
- 4.9:Öffentliche Förderung.
- 5:Unternehmensführung.
- 6:Unternehmensbeendigung.
- 7:Services.
- 8:Verwaltungsdienstleistungen.
Handelsregister
Jeder Unternehmer, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Ob eine Firma eintragungsfähig und eintragungspflichtig ist, erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen.
Grundsätzlich sind alle Unterlagen beim Handelsregister elektronisch einzureichen. Bei Unternehmensgründungen unternimmt dies in der Regel der Notar. Um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten, werden Dokumente über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) beim Handelsregister eingereicht. Die Software kann hier kostenlos im Internet herunter geladen werden.
In allen Ländern der Europäischen Union müssen sich Zweigniederlassungen im Handelsregister eintragen lassen. Umfangreiche Information rund um dieses Thema sowie die entsprechenden Online-Dienste finden Sie auf dem Gemeinsamen Registerportal der Länder. Dort finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
Partnerschaftsregister
Die Aufgabe des bei den Amtsgerichten geführten Partnerschaftsregisters ist es, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft zu offenbaren. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt.
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe, z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).
Genossenschaftsregister
Aufgabe des bei den Amtsgerichten geführten Genossenschaftsregisters ist es, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Genossenschaft zu offenbaren. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs mit der Genossenschaft.
Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Die für die Genossenschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) und für Europäische Genossenschaften aus dem SCEAG.
Fragen zum Registerrecht
Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet häufig gestellte Fragen zum Registerrecht.
Handwerksrolle
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Informationen bieten diese Internetseite über das Handwerksrecht des Westdeutschen Handwerkskammertages und die Handwerkskammer Münster.
Gewerbezentralregister
Das Bundesamt für Justiz führt entsprechend § 149 der Gewerbeordnung ein Gewerbezentralregister. Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Es werden dort bestimmte Entscheidungen gegen Gewerbetreibende (Verwaltungsentscheidungen, Verzichte, Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen) eingetragen. Informationen zum Auskunftsverfahren erteilt das Bundesamt für Justiz auf seiner Internetseite.
Rechtsdienstleistungsregister
Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen:
Mit dem Rechtsdienstleistungsregister haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen geschaffen. Die Bekanntmachungsplattform unterteilt sich in die Bereiche Registrierungen und Untersagungen. Im Bereich Registrierungen werden Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber bekanntgemacht. Im Bereich Untersagungen werden Personen bekanntgemacht, denen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde.

