- 1:Anmelden.
- 2:Startseite.
- 3:Allgemeine Informationen.
- 4:Unternehmensgründung
- 4.1:Information.
- 4.2:Beratung.
- 4.3:Betrieblicher Versicherungsschutz.
- 4.4:Einstellung und Beschäftigung.
- 4.5:Gewerbeanmeldung.
- 4.6:Gründung.
- 4.7:Handelsregister.
- 4.8:Immobilien.
- 4.9:Öffentliche Förderung.
- 5:Unternehmensführung.
- 6:Unternehmensbeendigung.
- 7:Services.
- 8:Verwaltungsdienstleistungen.
Betrieblicher Versicherungsschutz
Unternehmensgründer und Unternehmensgründerinnen sollten die Risiken, denen ihr Unternehmen ausgesetzt ist, sorgfältig prüfen. Das Risikopotenzial sollte beziffert werden und entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen werden. In einigen Branchen ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend für die Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben. Informationen zum Standard-Versicherungsschutz für Unternehmen finden Sie hier: Gründerzeiten Nr. 24: Betriebliche Versicherungen
Sozialversicherungen für Unternehmer und Unternehmerinnen:
- Es gilt die Krankenversicherungspflicht für alle. Informationen bei allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
- Es gilt eine Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen. Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
- Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die persönliche Absicherung von beruflich Selbstständigen beschreibt auch die Informationsbroschüre Gründerzeiten Nr. 41.
Das System der Deutschen Sozialversicherung basiert auf fünf Sparten: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Einen Überblick gibt die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung.

