- 1:Anmelden.
- 2:Unser Angebot.
- 3:Unternehmensgründung
- 3.1:Infocenter Gewerbeanmeldung.
- 3.2:Beratung.
- 3.3:Betrieblicher Versicherungsschutz.
- 3.4:Einstellung und Beschäftigung.
- 3.5:Gewerbeanmeldung.
- 3.6:Gründung.
- 3.7:Handelsregister.
- 3.8:Immobilien.
- 3.9:Öffentliche Förderung.
- 4:Unternehmensführung.
- 5:Unternehmensbeendigung.
- 6:Verbraucherfragen.
- 7:EU-Angehörige.
- 8:Verfahrensinformationen A-Z.
Betrieblicher Versicherungsschutz
Unternehmensgründer und Unternehmensgründerinnen sollten die Risiken, denen ihr Unternehmen ausgesetzt ist, sorgfältig prüfen. Das Risikopotenzial sollte beziffert werden und entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen werden. In einigen Branchen ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend für die Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben. Informationen zum Standard-Versicherungsschutz für Unternehmen finden Sie hier: Gründerzeiten Nr. 24: Betriebliche Versicherungen
Sozialversicherungen für Unternehmer und Unternehmerinnen
Das System der Deutschen Sozialversicherung basiert auf fünf Sparten: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Einen Überblick gibt die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung.
- Es gilt die Krankenversicherungspflicht für alle. Informationen bei allen
gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
- Es gilt eine Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen.
Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
- Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung. Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die persönliche Absicherung von beruflich Selbstständigen beschreibt auch die Informationsbroschüre Gründerzeiten Nr. 41.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Die Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht automatisch versichert, jeder Unternehmer und jede Unternehmerin kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrem Unfallversicherungsträger informieren. Einige wenige Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Darüber hinaus sehen verschiedene Unfallversicherungsträger mit ihrer Satzung eine Versicherung für bestimmte Gruppen von Unternehmerinnen und Unternehmern vor.


