- 1:Anmelden.
- 2:Unser Angebot.
- 3:Unternehmensgründung
- 3.1:Infocenter Gewerbeanmeldung.
- 3.2:Beratung.
- 3.3:Betrieblicher Versicherungsschutz.
- 3.4:Einstellung und Beschäftigung.
- 3.5:Gewerbeanmeldung.
- 3.6:Gründung.
- 3.7:Handelsregister.
- 3.8:Immobilien.
- 3.9:Öffentliche Förderung.
- 4:Unternehmensführung.
- 5:Unternehmensbeendigung.
- 6:Verbraucherfragen.
- 7:EU-Angehörige.
- 8:Verfahrensinformationen A-Z.
Unternehmensgründung
Sie möchten sich in unserer Region mit Ihrem Unternehmen niederlassen? Herzlich Willkommen!
Bei einer solchen Unternehmensgründung müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt und verschiedene Bescheingigungen, Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Themenfelder in alphabetischer Reihenfoge vor.
Zuvor finden Sie den Menüpunkt "Infocenter Gewerbeanmeldung". (Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 40190 Düsseldorf) Das Infocenter informiert Sie über
- die einzelnen Schritte einer Gewerbeanmeldung,
- die Bescheinigungen und Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen, damit Ihr
Tätigkeitswunsch als Gewerbe angemeldet werden kann.
Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner Kreis Recklinghausen keine Gewähr.
Freie Berufe
Wenn Sie sich als Freiberufler oder Freiberuflerin selbstständig machen wollen, benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung sondern müssen die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Informationen zu den freien Berufen finden Sie in der Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums "Gründerzeiten Nr. 45" und beim Institut für freie Berufe der Universität Erlangen. Einige freie Berufe müssen in der Regel Pflichtmitglieder in ihrer zuständigen Kammer sein (verkammerte freie Berufe).



