- 1:Anmelden.
- 2:Unser Angebot.
- 3:Unternehmensgründung.
- 4:Unternehmensführung
- 4.1:Außenhandel.
- 4.2:Berichtspflichten.
- 4.3:Fusion.
- 4.4:Gefahrenabwehr und Sicherheit.
- 4.5:Gewerbeummeldung.
- 4.6:Hilfen in Notlagen und Krisen.
- 4.7:Mahnwesen.
- 4.8:Öffentliche Ausschreibungen.
- 4.9:Patent und Markenrecht.
- 4.10:Steuern und Abgaben.
- 4.11:Umweltverträglichkeit.
- 5:Unternehmensbeendigung.
- 6:Verbraucherfragen.
- 7:EU-Angehörige.
- 8:Verfahrensinformationen A-Z.
Umweltverträglichkeit
Eine umweltverträgliche Unternehmensführung ist zum einen ein Imagefaktor und zum anderen kann sie auch messbare Wettbewerbsvorteile bringen. Richtig angewendet, kann sie zum Innovationsmotor werden.
Der Faktor „Saubere Umwelt“ ist eine Grundbedingung für menschliches Leben. Eine umweltverträgliche Ökonomie setzt daher auf Nachhaltigkeit statt auf kurzfristige Effekte. Sie schont die natürlichen Ressourcen, geht maßvoll mit Energie um und reduziert den Schadstoffausstoß. Nachhaltiges Wirtschaften sichert die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, beim Umweltbundesamt und beim Umweltportal Deutschland.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können Sie die Informationsbroschüre "GründerZeiten Nr. 05 - Betrieblicher Umweltschutz" bestellen oder als pdf-Datei herunterladen.
Die Anlagenhaftung bei Umwelteinflüssen regelt das Umwelthaftungsgesetz.


