- 1:Anmelden.
- 2:Startseite.
- 3:Allgemeine Informationen.
- 4:Unternehmensgründung.
- 5:Unternehmensführung
- 5.1:Außenhandel.
- 5.2:Berichtspflichten.
- 5.3:Fusion.
- 5.4:Gefahrenabwehr und Sicherheit.
- 5.5:Gewerbeummeldung.
- 5.6:Hilfen in Notlagen und Krisen.
- 5.7:Mahnwesen.
- 5.8:Öffentliche Ausschreibungen.
- 5.9:Patent und Markenrecht.
- 5.10:Steuern und Abgaben.
- 5.11:Umweltverträglichkeit.
- 6:Unternehmensbeendigung.
- 7:Services.
- 8:Verwaltungsdienstleistungen.
Steuern und Abgaben
Die EG-Dienstsleistungrichtlinie sieht nicht vor, dass über den Einheitlichen Ansprechpartner steuerrechtliche Verwaltungsverfahren abgewickelt werden können (Art 2 Abs. 2 EG-DLR). Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Thema Steuern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzbehörden. Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen Zuständigkeitsfinder eingerichtet. Die Suchfunktion ermöglicht es Ihnen, die örtlich und sachlich zuständigen Finanzämter zu ermitteln.
Der Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung steht am Beginn der Steuerpflicht als Selbstständiger/ Selbstständige. Die Mitteilung über Ihre Betriebsgründung erhält die „Neuaufnahmestelle“ des zuständigen Finanzamtes entweder durch die Gewerbemeldestelle oder durch Ihre persönliche Mitteilung.
Informationen über die wichtigsten Steuerarten für Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten Sie in einer Informationsbroschüre des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
ELSTER bietet die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist. Informationen finden sie auf der ELSTER-Webseite.
ElsterOnline: Online-Angebot und kostenloses Programm
ElsterOnline ist das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Nach der Registrierung bei ElsterOnline können Sie dort die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Zusammenfassende Meldung und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung (seit 1. Januar 2009) online ausfüllen und abgeben.
Gesetzliche Bestimmungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nach § 18 Absatz 1 Satz 1 UStG hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
Gesetzliche Bestimmungen zur elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung
Nach § 41a Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums eine Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
Kommunale Steuern
Über kommunale Steuern (wie zum Beispiel Grund- , Gewerbe-, Vergnügungssteuer) und kommunale Gebühren (zum Beispiel Abwasserbeseitigungs-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren) informieren Sie die Stadtverwaltungen der kreisangehörigen Städte.
Steuern in Europa
Die Datenbank "Taxes in Europe" (TEDB) ist ein Online-Informationsdienst der Europäischen Kommission, der in englischer Sprache über die wichtigsten Steuern in den EU Mitgliedstaaten informiert. Der Zugang ist kostenfrei. Das System enthält Informationen über rund 650 Steuern in allen Mitgliedstaaten, die der Kommission von den nationalen Behörden zur Verfügung gestellt wurden.
Mehrwertsteuer: Die Vorschriften über den Ort der Erbringung von Dienstleistungen und das Verfahren für Mehrwertsteuererstattungen ab 1.1.2010 erläutert die Europäische Kommission auf ihrem Internetportal "Steuern und Zollunion".

