Patent- und Markenrecht

Eine Markenrecherche ist wichtig. Denn Sie müssen überprüfen, ob Ihre geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Eine vorherige Datenbankrecherche ist möglich in Patentinformationszentren. Auch nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen, nur so können Sie sie wirkungsvoll verteidigen. Schutzrechte werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, ggf. auch beim Europäischen Patentamt in München. Eine Anmeldung für ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) bietet nationalen Schutz in den vom Antragsteller ausgewählten Ländern, die Mitglied des EPA sind.

Marken- und Geschmacksmusterrechte können auf nationaler oder EU-Ebene eingetragen werden. EU-weit geltende Rechte werden vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) eingetragen.

Die IHK Nordwestfalen gibt Hinweise zu gewerblichen Schutzrechten und zeigt Ihnen den Weg von der Idee über die Anmeldung eines Schutzrechtes bis hin zur Verwertung auf.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen mit dem Programm SIGNO.

Umfangreiche Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission - Unternehmen - Geistiges Eigentum schützen.