- 1:Anmelden.
- 2:Startseite.
- 3:Allgemeine Informationen.
- 4:Unternehmensgründung.
- 5:Unternehmensführung
- 5.1:Außenhandel.
- 5.2:Berichtspflichten.
- 5.3:Fusion.
- 5.4:Gefahrenabwehr und Sicherheit.
- 5.5:Gewerbeummeldung.
- 5.6:Hilfen in Notlagen und Krisen.
- 5.7:Mahnwesen.
- 5.8:Öffentliche Ausschreibungen.
- 5.9:Patent und Markenrecht.
- 5.10:Steuern und Abgaben.
- 5.11:Umweltverträglichkeit.
- 6:Unternehmensbeendigung.
- 7:Services.
- 8:Verwaltungsdienstleistungen.
Mahnwesen
Forderungsmanagement
Zur Vermeidung von zeit- und kostspieligen Mahnverfahren sollten im Unternehmen einige organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kreditprüfung, Prüfung der Bonität der Kunden,
- Gewährung von Zahlungszielen sorgfältig prüfen,
- Zügige Rechnungsstellung und formal korrekte Rechnungen,
- Überwachung der Zahlungseingänge.
- Rechtzeitige Aussendung von Erinnerungs- und Mahnschreiben.
Informationen finden Sie in den Gründerzeiten Nr. 18.
Forderungssicherungsgesetz
Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz soll Werkunternehmern, vor allem in der Baubranche dazu verhelfen, schneller an ihr Geld zu kommen. Das „Forderungssicherungsgesetz“ sieht vor, dass Schuldner auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten.
Organisation des Mahnwesens
In einem Mahnbescheid (früher: Zahlungsbefehl) teilt das Gericht mit, was der Schuldner nach den Angaben des Gläubigers zu zahlen hat. Es wird nicht geprüft, ob die Forderung wirklich besteht. Der Mahnbescheid ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zum Vollstreckungsbescheid, aus dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Informationen finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGM)
Das automatisierte gerichtliche Mahnvefahren bietet die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erlangen. In NRW wird das Verfahren bei den beiden Zentralen Mahnabteilungen der Amtsgericht Euskirchen und Hagen eingesetzt. Durch die Zentralisierung können moderne und effektive Möglichkeiten der Antragstellung angeboten werden (online-Antragstellung, maschinell-lesbare Belege sowie ektronischer Datenaustausch). Weitere Informationen finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Europäisches Mahnverfahren
Mit der ab 2008 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wird ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt. Dieses Verfahren führt zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und zur Verringerung der Verfahrenskosten. Die Europäische Kommission informiert auf ihrem Internetportal über das Europäische Mahnverfahren.

