- 1:Anmelden.
- 2:Startseite.
- 3:Allgemeine Informationen.
- 4:Unternehmensgründung.
- 5:Unternehmensführung
- 5.1:Außenhandel.
- 5.2:Berichtspflichten.
- 5.3:Fusion.
- 5.4:Gefahrenabwehr und Sicherheit.
- 5.5:Gewerbeummeldung.
- 5.6:Hilfen in Notlagen und Krisen.
- 5.7:Mahnwesen.
- 5.8:Öffentliche Ausschreibungen.
- 5.9:Patent und Markenrecht.
- 5.10:Steuern und Abgaben.
- 5.11:Umweltverträglichkeit.
- 6:Unternehmensbeendigung.
- 7:Services.
- 8:Verwaltungsdienstleistungen.
Berichtspflichten
Auskunftspflicht besteht gem. § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Die Rechtsgrundlagen für die einzelnen statisitischen Erhebungen finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.
Alle EU-Mitgliedstaaten erheben ihre eigenen Daten und lassen sie von ihren statistischen Ämtern prüfen und auswerten. Diese Daten werden anschließend dem statistischen Amt der EU, Eurostat, übermittelt, das sie verdichtet und gebührenfrei veröffentlicht. Europäische Statistiken können Unternehmen dabei helfen, Märkte zu beurteilen und Geschäftsstrategien zu entwickeln.
Online-Erhebungen
Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen stehen die beiden Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core zur Verfügung. Unternehmen und Behörden, die im Rahmen der amtlichen Statistik berichtspflichtig, sind können damit ihre statistischen Daten online via Internet an die amtliche Statistik übermitteln. Weitere Informationen finden Sie beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).
Elektronischer Entgeltnachweis ELENA
Ab 01.01.2010 meldet ein Arbeitgeber monatlich Entgeltdaten für seine Beschäftigten über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Das vereinfacht die Bewilligung von Sozialleistungen. Die Arbeitgeber müssen für die gesetzlich geregelten Bescheinigungsarten ab 2012 keine Bescheinigungen ausstellen und archivieren. Die Leistungsträger können die Daten ab 2012 direkt von der Zentralen Speicherstelle abrufen. Diese ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website für das ELENA-Verfahren.
Offenlegungspflicht
Seit dem 01.01.2007 müssen nach dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“ Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, dem Bundesanzeiger-Verlag in Köln, eingereicht und dort veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Interessierte können zu Informationszwecken die Unternehmensdaten im Unternehmensregister und im elektronischen Bundesanzeiger kostenfrei einsehen.
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) sieht unter anderem umfangreiche Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor, die er zum Teil stets, zum Teil auf Anfrage des Dienstleistungsempfängers erfüllen muss. Darüber hinaus sieht die Dienstleistungsrichtlinie vor, dass vom Dienstleistungserbringer verwendete Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung keine diskriminierenden Bestimmungen enthalten dürfen, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhen. Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer schreibt vor, welche Informationen ein Dienstleistungserbringer zur Verfügung stellen muss und in welcher Form und in welchem Umfang er diese Informationen bereitzustellen hat. Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) wurde am 17.3.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17.5.2010 in Kraft. Weitere Informationen enthält auch das Internetportal der IHK Nord Westfalen.

