Geschäftsaufgabe

Die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt sowie der Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG sind der Gewerbemeldestelle anzeigen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben. Bei der Gewerbeabmeldung werden alle Behörden und Institutionen die mit Ihrem Gewerbe in Verbindung stehen von der Abmeldung Ihres Gewerbes unterrichtet.