Selbstständigkeit online - im Kreis Recklinghausen leicht gemacht

Sie wollen sich im Kreis Recklinghausen niederlassen und hier Ihre Dienstleistungen anbieten, ein Unternehmen gründen, ein Gewerbe anmelden oder andere Genehmigungen beantragen?

 

Der Einheitliche Ansprechpartner des Kreises Recklinghausen bietet Ihnen Informationen, Beratung und die Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung.

 

Das Angebot richtet sich an Sie, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Dienstleistungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie erbringen. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie viele Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit  im Kreisgebiet Recklinghausen, erforderlich sind, abwickeln. Vor der Antragstellung können Sie sich auf den Seiten dieses Internetportals über die wichtigsten Fragen zum Thema Unternehmensgründung, Unternehmensführung,  und Unternehmensbeendigung informieren. Zur Orientierung benutzen Sie bitte auch die Suchfunktion dieses Portals. Für Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Nach der Anmeldung auf diesem Portal können Sie Ihre Anträge elektronisch stellen. Zurzeit ist es unbedingt erforderlich, am Ende des Ausfüllvorgangs das jeweilige Formular auszudrucken, zu unterschreiben und anschließend an den Einheitlichen Ansprechpartner Kreis Recklinghausen zu senden. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Die Anträge können sonst nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen. 

 

 

Ihr Einheitlicher Ansprechpartner stellt sich vor

Unser Angebot umfaßt neben allgemeinen Informationen zum Standort Kreis Recklinghausen eine Übersicht über ausgewählte Beratungsleistungen der Kommunen, der berufsständischen Kammern und anderer Stellen. Ausgewählte Verfahren können direkt über den EA eingeleitet werden. Seine zentrale Aufgabe ist es, Ihnen Information über Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Kreisgebiet zu vermitteln. Siehe auch die Rubrik "Verfahrensinformationen" auf diesem Portal. Ein von Ihnen über den EA angestoßenes Verfahren wird an alle dafür zuständigen Stellen weitergeleitet und bis zur Entscheidung begleitet. Die rechtliche Zuständigkeit für Genehmigungs- und andere Verwaltungsverfahren bleibt nach wie vor bei den entsprechenden Behörden. Der Service des EA ist gebührenpflichtig. 

Postanschrift:
Kreis Recklinghausen
Fachdienst Kreisentwicklung und Wirtschaft
Einheitlicher Ansprechpartner
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Tel.: 0049 (0)2361.53-4711

 

Gebühren für die Inanspruchnahme des EA

Die landesrechtliche Gebührenpflicht für die Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) wird in § 3 EA-Gesetz NRW geregelt. Danach erheben die Aufgabenträger für ihre Tätigkeit als EA Gebühren und Auslagen gegenüber den Antragstellern/-innen oder den Auskunftssuchenden. Das Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen findet Anwendung.

In der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind für die Amtshandlungen des EA in den Tarifstellen 20 bis 20.2.2 die einzelnen Amtshandlungen aufgeführt. Es ergeben sich folgende Gebühren für die Inanspruchnahme des EA:

- Erteilung von Informationen auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des
  Internetportals des EA sowie auf sonstigem Weg (zum Beispiel E-Mail, Fax, Telefon) mit
  einem zeitlichen Aufwand von weniger als 60 Minuten = keine Gebühr,

- Erteilung von Informationen auf sonstigem Weg (zum Beispiel E-Mail, Fax, Telefon) mit
  einem zeitlichen Aufwand von mindestens 60 Minuten = es können bis zu 25 Euro erhoben
  werden,

- im Falle einer durchgehenden Koordination der Verwaltungsverfahren = 13,50 Euro je
  angefangene Viertelstunde, jedoch nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtgebühren aller
  koordinierten Verfahren,

- im Falle einer abgebrochenen Koordination = 13,50 Euro je angefangene Viertelstunde.

 

 

Hintergrund der EG-Dienstleitungsrichtlinie

Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen. Aus diesem Grund bildet die Dienstleistungsrichtlinie ein zentrales Element der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze. Nach der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig deutlich leichter werden.  Ein wichtiges Instrument hierfür bilden die so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner", denen eine wichtige Unterstützungsfunktion zukommen wird. Sie sollen es künftig möglich machen, dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle bzw. -person verfügt, über die alle Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen abgewickelt werden können. Die EU-Kommission informiert auf ihrem Portal zum EU-Binnenmarkt über die Dienstleistungsrichtlinie und stellt eine Broschüre zum herunterladen bereit. Auch die Rechte der Empfänger von Dienstleistungen sollen gestärkt werden.