Informationen für Dienstleistungsempfänger

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) enthält in den Artikeln 19 bis 21 auch Regelungen für die Rechte von Dienstleitungsempfängern. Mit Dienstleistungsempfängern sind insbesondere Verbraucher gemeint. Die EG-DLR legt dazu Maßnahmen fest, mit denen eine hohe Qualität der Dienstleistungen gefördert und Informationen sowie Transparenz in Bezug auf das dienstleistende Unternehmen sowie die angebotene Dienstleistung für den Kunden gewährleistet werden sollen.

 

Hierzu hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erlassen, die seit dem 17. Mai 2010 in Kraft ist und regelt, welche Informationen das dienstleistende Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung zu stellen hat.

 

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz in Europa finden unter den Menüpunkten "Verbraucherschutz Inland" und "Grenzüberschreitender Verbraucherschutz" auf diesem Portal.