Freizügigkeitsbescheinigung
Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und EU-Angehörige sind und sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, benötigen eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. Die Freizügigkeitsbescheinigung wird in der Regel unbefristet ausgestellt, es sei denn, es liegen spezielle Umstände vor, die eine Befristung der Freizügigkeitsbescheinigung begründen.
Zur Erlangung der Freizügigkeitsbescheinigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
In der Bundesrepublik Deutschland besteht allgemeine Meldepflicht. Alle Personen, die sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten, müssen sich bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgt sein. Die Anmeldung ist in der Kommune vorzunehmen, in der Sie wohnen wollen. Sie müssen sich dort persönlich bei der Meldebehörde anmelden, die Ihnen daraufhin eine Meldebescheinigung ausstellt. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- zum Nachweis des Wohnsitzes ist die Vorlage des Mietvertrages oder einer Bestätigung der
Vermieterin oder des Vermieters ratsam.
Abschluss einer Krankenversicherung
Wenn Sie sich bei der Meldebehörde in Deutschland anmelden möchten, müssen Sie einen Krankenversicherungsschutz vorweisen. Falls Sie eine internationale Krankenversicherung haben, die auch in Deutschland Gültigkeit hat, können Sie diese weiter nutzen. Der Nachweis ist über die Bescheinigung A1 möglich. Die Bescheinigung A1 kommt im Sozialversicherungsrecht im Bereich der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zum Tragen. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers / Selbständigen oder des Arbeitgebers durch die Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt und dem Antragsteller ausgehändigt. (Die Rechtsgrundlage für die Erstellung der Bescheinigung A1 bilden die Verordnugen (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.) Falls Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen möchten: In Deutschland gibt es privatwirtschaftliche und gesetzliche Krankenversicherungen. Das Versicherungsunternehmen kann frei gewählt werden.
Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes
Der Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann auch durch die Gewerbeanmeldung, bzw. bei anmeldefreien Tätigkeiten (“Freie Berufe”) durch eine schriftliche Darstellung der geschäftlichen Tätigkeit und die Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer), erfolgen.


