Inhalte der Leistung
Nach § 2 AGGVG NRW führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein für jedermann einsehbares gemeinsames Verzeichnis von allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern sowie nach § 11 a dieses Gesetzes registrierten Dienstleistern aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. In das Verzeichnis werden Name, Anschrift, Telekommunikationsanschüsse, Beruf, etwaige Zusatzqualifikationen und die jeweilige Sprache aufgenommen. Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Eine Gewähr für die Zuverlässigkeit der in das Verzeichnis eingetragenen Personen und die Aktualität der Angaben besteht nicht. Das Verzeichnis wird im Internet unter der Adresse http://www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de veröffentlicht. Mit der allgemeinen Beeidigung erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis ohne besonderen Antrag.